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12.04.2005 Gesprächsabend zu Thema Sport
27.09.2005 Einschulung für Kinder mit Förderbedarf im Stadtvereich Kiel
Gesprächsabend vom 12.4.2005
Thema: Sport
Eine erste Sammlung der Erfahrungen mit Sportvereinen und Gruppensportangeboten zeigte recht deutlich folgende Engpässe:
- Längst nicht alle Sportangebote sind für entwicklungsbesondere Kinder nutzbar
- Immer wieder findet sehr zeitig eine Einteilung in Leistungsriegen statt. Weniger leistungsstarke Kinder sind dann nicht mehr erwünscht.
- Bei Sportkindergruppen erfolgt eine Einteilung in der Regel in Altersgruppen. Dann wird es oft nicht gern gesehen, dass entwicklungsverzögerte Kinder als "Große" in der Gruppen der "Kleinen" noch mitturnen, wenn gleich sie dort aufgrund ihrer Bewegungsreife richtig aufgehoben wären.
- Ab dem Alter von 3 Jahren finden Sportangebote in der Regel nicht mehr in Begleitung der Eltern statt. Für manche Kinder ein unüberwindabres Problem.
- Viele Sport und Bewegungsangebote sind überfrachtet und überfordern damit die Kinder leicht. Es fehlt an strukturierten Abläufen und Entspannungsangeboten, Konzentrationspausen.
- Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für entwicklungsbesondere Kinder immer wieder ungünstig: große Halle, Lärmpegel, Reihenzwang, große Gruppe, Zeitdruck am Gerät, zu lange Konzentrationsphasen am Stück,
Alle Anwesenden sind sich einig, dass das ein Missstand ist und halten es für richtig die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen. Die Sportvereine und Krankenkassen sollen nach ihrem konkreten Angebot befragt werden. Besondere auch freie Angebote sollen gesammelt werden. Über eine Elternbefragung sollen exemplarisch deren Erfahrungen gesammelt werden.
Der nächste Gesprächsabend am 31.5.2005 soll erneut dieses Thema aufgreifen und weiterbearbeiten.
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Einschulung für Kinder mit Förderbedarf / Stadt Kiel
27.09.2005 Elmschenhagen/Lechweg 20.00 Uhr
Referentin: Maike von Halle ( Fachberaterin für Integration in Kiel )
Einige Änderungen zum Vorjahr haben sich jetzt ergeben.
Kinder die bis zum 31.12. des laufenden Jahres 6 Jahre werden sind schulpflichtig.
Die Grundschule aus dem jeweiligen Einzugsbereich schreibt die Eltern an und bis zu den Herbstferien sind die Termine für die Schuluntersuchung bei den Eltern angekommen.
In der Regel begleitet die örtlich zuständige Grundschule die Familien von der Anmeldung bis zur Entscheidung. Die Eltern können Ihr Kind auch auf Wunsch auf einer anderen Schule anmelden, müssen diese, aber der örtlichen Grundschule mitteilen.
Wer die möglicherweise weitergehenden Untersuchungen ( z.B. Sonderpädagogisches Gutachten) aber macht, wird von den Schulen untereinander abgesprochen. Auch besteht keine Aufnahmegewähr bei der nicht zuständigen Schule, sondern hängt u.a. ab von den Kapazitäten.
Durch die Einführung der 3 jährigen Eingangsphase, gibt es keine Schulkindergärten mehr.
Jedes Kind muss eingeschult werden. Die Rückstellung eines Kindes wie bisher gibt es nicht mehr. Sie soll ab dem kommenden Jahr nur noch auf ganz vereinzelte begründete Ausnahmefälle beschränkt werden.
Jedes Regelkind hat für die ersten beiden Jahre drei Jahre Zeit (-> erweiterte Eingangsphase). Ein Sitzen bleiben während dieser ersten drei Jahre wird nicht als solches gewertet und auch nicht auf die 9 jährige Vollzeitschulpflicht angerechnet. Dabei hängt es von den einzelnen Grundschulen ab, wie sie die Eingangsphase gestalten.
Der Informationsfluss zwischen Kita und Schule soll verbessert werden. Zu diesem Zweck sollten die Eltern per Vollmacht ihre Zustimmen zu diesen Vorgesprächen über ihr Kind erteilen. Diese können, müssen sie aber nicht unterschreiben.
Wenn offensichtlich ist, dass ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, wird von der Schulleitung ein Sonderpädagogisches Gutachten in Auftrag gegeben. Grundsätzlich sollen aber zukünftig so viele Kinder wie möglich zunächst einmal regelbeschult werden. Ein Sonderpädagogisches Gutachten lässt sich bei Bedarf jedes Jahr nachholen.
Dies wird von dem zuständigen Förderzentrum gemacht. Medizinische und Pädagogische Gutachten, die bereits vorliegen, sollten dabei von den Eltern mit eingebracht werden.
Wird ein sonderpäd. Förderbedarf festgestellt, muss entschieden werden, ob das Kind integrativ oder in einer Förderschule unterrichtet wird.
Bei der integrativen Beschulung wird das Kind in der normalen Grundschule zielgleich oder zieldifferenziert ( je nach Förderschwerpunkt ) mit anderen Schülern unterrichtet. Es bekommt Förderstunden zugeteilt ( z.B.Förderschwerpunkt Lernen 1,5-2 Std./Woche ). Das heißt, das ein Sonderschullehrer, entsprechend der Stundenzahl, den Unterricht begleitet, Lehrer und Eltern berät und das Kind bei Bedarf in der Einzelsituation fördert. Das macht aber nur Sinn in einer Klasse, in der mehrere I-Kinder sind, da sonst die Stundenzahl zu gering ist.
In den Förderschulen sind die Klassenstärken von vorneherein kleiner, da dort alle Kinder einen Förderbedarf haben. Es unterrichten nur Sonderschullehrer, die für den besonderen “Bedarf” geschult sind.
Es gibt für Sonderschulen mit dem Schwerpunkt geistige oder körperliche Behinderung einen Fahrdienst.
Beide Beschulungsformen haben Vor-und Nachteile in der praktischen Umsetzung, die gut abgewogen werden müssen. Dazu dienen u.a. die Koordinierungsgespräche, die nach der Erstellung des Fördergutachtens vorgeschrieben sind.
Die Eltern haben ein Wunschrecht bei der Beschulungsform.
Wird ein regelhaft eingeschultes Kind im Verlaufe eines Schuljahres auffällig, sollte zunächst im Rahmen des Regelangebotes von der Möglichkeit des individuellen Lernplans Gebrauch gemacht werden. Das Kind wird dabei weiterhin zielgleich unterrichtet. Verbindlich ist der Lehrplan ab Klasse 3.
Familien haben das Recht, sich für eine Privatschule zu entscheiden. Das Einschulungsverfahren findet aber trotzdem an der örtlichen Schule statt. Privatschulen dürfen ebenso nicht zurückstellen. Nach Feststellung eines konkreten Förderschwerpunktes muss das Schulamt der privaten Beschulung zustimmen. Achtung: Es besteht dann kein Anspruch auf Förderung aus öffentlichen Schulmitteln mehr. Der Vertrag mit der Schule sollte immer gründlich gelesen werden.
Dem Fördergutachten kann nicht widersprochen werden, sondern nur der schriftlichen Schulzuweisung, die auf den Grundlagen des Koordinierungsgesprächs hergestellt wurde.
Konnte dort jedoch keine Einigung erlangt werden, wird automatisch ein Förderausschuss unter Beteiligung des Schulrates einberufen.
Eine erneute Überprüfung des Sonderpädagogischen Gutachtens ist jährlich möglich.
Eltern können sich das Gutachten aushändigen lassen. Die jeweilige Schule bekommt nur die für sie relevanten Auszüge.
Bei allen zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungspflege, Nachteilsausgleich etc., können grundsätzlich vertraute Personen beschäftigt werden. Hierbei sind jedoch der Kostenfaktor sowie die jeweilige Eignung zu berücksichtigen.
Es gibt keine Förderstunden für Wahrnehmungsstörrungen. Bei starken Verhaltensauffälligkeiten, kann aber ein Förderbedarf mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung anerkannt werden, der seinerseits auch über Förderstunden verfügt.
Als Soforthilfe gibt es über das Schuljahr ein Stundenkontingent für Erziehungshilfe. Diese wird vom Schulleiter beantragt.
Für weitere Fragen steht Frau v. Halle gern zur Verfügung:
Mittwochs im Schulamt 8-12°° Uhr unter 901 2958,
sonst mobil unter 0172 4312279
Selbstverständlich auch ifkif unter 361754
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