Archiv2004

 

Protokoll Ifkif-Abend Hauke Stehn  25.02.2004
Feinmotorik - Schreibmotorik

Protokoll Ifkif-Abend zum Thema Kur - Kurbeantragung

Besuch des Werner Otto Instituts am 15.9.2004

Einschulung mit Förderbedarf
Veranstaltung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde 20.10.2004

Einschulung mit Förderbedarf
Veranstaltung für Kiel am 27.10.2004

Einschulung mit Förderbedarf
Veranstaltung für den Kreis Plön am 29.11.2004

 

 

Protokoll Legastehenie Referentin Frau Camps 22.1.04

Frau Camps erinnert zu Beginn ihrer Darstellungen auf Frau Hackethal und ihre herausragenden Denkanstöße zum Thema Legasthenie.
Frau Camps selbst hat als Grund- und Hauptschullehrerin während ihrer 7jährigen Tätigkeit für die LRS-Beratungsstelle ca. 600 Kinder begutachtet. Zur Zeit ist sie Schulleiterin an der Gerhard-Hauptmann-Schule.

Das Bildungsministerium orientiert sich in seiner Definition für Legasthenie an den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach man darunter eine nicht altersgemäße Lese-Rechtschreibschwäche versteht,

  • die nicht durch äußere Einflüsse erklärbar oder änderbar ist (Lehrer, Schulsystem...)
  • bei der die Intelligenz des Kindes eine bessere Leistung erwarten ließe.
     

Der „Erlaß zur Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)“
(Erlaß des Kultusministeriums Schleswig-Holstein vom 20.9.1985,
veröffentlicht im Nachrichtenblatt Nr.20/1985 am 10.10.1985
regelt die den Umgang von Schule mit Legasthenie. Die Bestimmungen haben „das besondere Ziel, die vorhandenen Begabungen zu entwickeln, den Schülern eine ihrem individuellen Leistumngsvermögen angemessene Schullaufbahn zu ermöglichen und die Lese-Rechtschreibschwierigkeiten... im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfen weitgehend zu beheben.“
Die Oberstufe ist davon ausgenommen.
Der Erlass bietet die Möglichkeit im Sinne des Nachteilsausgleichs betroffenen Schülern auf der Ermessensgrundlage und damit relativ unbürokratisch veränderte Arbeitsbedingungen zu gewähren.
Die offizielle Anerkennung ist dagegen ein kostenintensiver formaler Akt. Die Referentin gibt zu bedenken, dass der auf diese Weise gewährte Notenschutz nicht selten einer Bearbeitung der Grundproblematik kontraproduktiv entgegenwirkt und daher im Einzelfall gut abzuwägen ist.

Eine sinnvolle Förderung könnte nach Ansicht der Referentin wie folgt gestaffelt sein:

  1. grundsätzliche Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle (LRS)
  2. Eltern/Kindkurs (8Kurseinheiten, verhindert häufig kostenintensive außerschulische Maßnahmen)
  3. Externe Unterstützung
  4. Befristeter Besuch einer Leseklasse (8-10 Wochen, es gibt 3 LKs in Kiel: Rondel, Gerhard-Hauptmann-Schule, Matthias-Claudius-Schule)

„Ganzheitliches Lesen“ als Hauptstörfaktor beim Erlernen des Lesens/Schreibens

Lesen hat 2 Aspekte:

  1. Wortbilderkennung
  2. Buchstabensynthese
     

Die Wortbilderkennung (Coca Cola) ist wichtig für späteres flüssiges Lesen. Überlagert oder verhindert sie aber gar das Erlernen einer Buchstabensynthese zu Beginn des Lese-/Schrifterwerbs so kommt es zu ausgeprägten leserechtschreibschwächen, da das Kind zunächst Lesen durch Auswendiglernen kompensiert, irgendwann aber beim selbstständigen Erlesen komplexer Texte scheitern muss.
Ursachen dafür sind einerseits eine ganzheitliche Veranlagung des Kindes, andererseits aber auch ein mangelhafter Leselehrgang (z.B. Ganzheitsverfahren der 70er Jahre, mühsam zurückentwickelt)

Grundsätze:

  1. Gliederungsfähigkeit muss erreicht werden
  2. Silbe als Gliederungshilfe
  3. Konsequenter Weg vom Einfachen zum Schweren unter vorläufiger Aussparung von „Schreibschikanen“
  4. Gezielter Einsatz von Kompensationshilfen

„Um ein sicherer Leser zu werden, ist es nicht wichtig, Wörter lesen zu können, sondern zu wissen, wie man Wörter liest.“
Und in Analogie dazu:
„Um ein sicherer Schreiber zu werden, ist es nicht wichtig zu wissen, wie ein Wort geschrieben wird, sondern zu wissen, wie man Wörter schreibt.“

Vermieden werden muss also:

  • Auswendiglernen
  • eine Haltung, dass der Leseanfänger nur die ungefähre Form betrachtet oder gar rät
  • raten aus dem Sinnzusammenhang heraus
  • Gewöhnung an flüchtige Ob
  • Lesehaltung
  • dass unerkannte Hörfehler Lese-/Schrifterwerb behindern
  • übermäßige Defizitbetonung statt einer Stärkung des kindlichen Selbstbewußtseins (soll heißen: Eltern sollen acht geben, dass sie ihr Kind im Umgang nicht nur auf seine Schwächen reduzieren und mit ihren Erwartungen ersticken)

Grundlagen werden schon im Kindergarten/Elternhaus gelegt durch rhythmisierende Tätigkeiten/Spiele, die einhergehen mit Silbenunterstützem Sprechen. Stichwort phonologische Bewußtheit. Früherkennung von psychomotorischen Problemen.

Für den Schulalltag:

Jede Grundschule hat eine speziell ausgebildete Lehrkraft
Ab der 18.Schulwoche ist ein Bildertest für aufgefallene Kinder möglich.
Wichtig ist die positive Lernhaltung der Schüler.
Wichtig ist auch die Wahl einer geeigneten Schulbibel.
Wichtig ist auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrern (An diesem Punkt entfachte sich erwartungsgemäß eine Diskussion, aus der deutlich wurde, dass sich Eltern grundsätzlich zum Schulbeginn der Kinder eine bessere Aufklärung über Leselernprozesse wünschen würden, um überhaupt kooperationsfähig zu sein. Auch fehlt es immer wieder an der Kooperationsbereitschaft der zuständigen Lehrer. Eltern fühlen sich oft mit der Problematik zu lange allein gelassen. Immer wieder wird Schule erst dann aktiv, wenn es um die Weiterempfehlung an die nächste Schule geht. Darüberhinaus wird das Förderangebot schon zum augenblicklichen Zeitpunkt als absolut nicht dem Bedarf entsprechend empfunden. Eine wietere Beschränkung in den nächsten Jahren durch knapper werdende Mittel und z.B. die Einführung der verläßlichen Grundschule ist zu befürchten. Wieder einmal wird deutlich, dass Kinder ohne eine kompetente Begleitung durch die eigenen Eltern deutlich verringerte Chancen in ihrer Schullaufbahn haben.)

Zum Nebenthema „Dyskalkulie“ verweist Frau Camps auf Frau Rosenkranz als Sachverständige, da hier sowohl Kausalitäten als auch Umgang mit der Schwierigkeit ganz anderen grundlagen unterliegen.


Ansprechpartner für Legasthenie im Kreis RD/Eckernförde: Herr Winkel
für Phonologische Bewußtheit im Kreis RD/Eckernförde:
Frau Bruhn und Frau Hinrich
für Phonologische Bewußtheit in Kiel: Okt (?) Toni-Jensen-Schule

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Protokoll Ifkif-Abend Hauke Stehn  25.02.2004

Feinmotorik - Schreibmotorik


Der Referent Hauke Stehn arbeitet als Motopäde und hat mit seiner Praxis für Feinmotorik bislang quasi eine Monopolstellung. Dabei sieht er einen dringenden Bedarf, da Schreibschwierigkeiten seiner Ansicht nach einer der häufigsten Gründe für Schulunlust sind.
Aus diesem Grunde bietet er neben Einzelbetreuung mittlerweile auch Fortbildungen an, um den Blick auf Schreibauffälligkeiten, die den schulischen Werdegang behindern bundesweit zu schärfen und Hilfe anbieten zu können. Hinzu kommen diverse Veröffentlichungen (Anhang und eigene AnleitungsCDs).

Schreibauffälligkeiten können die verschiedendsten Ursachen haben, häufig findet man auch Ursachenkomplexe. Grundsätzlich seien Kinder erst ab dem 8.Lebensjahr neurophysiologisch überhaupt in der Lage, Fließbewegungen zu produzieren. Dies wird für die Zuhöhrer sehr anschaulich, als er die einzelnen Bewegungskomponenten, die man beispielsweise ausführen muss, um einen Kreis zu malen, einzeln isoliert und erläutert. Erst wenn all diese Bewegungsabläufe treffsicher ausgeführt werden können und zudem automatisiert sind, kann man flüssiges Schreiben erlernen. So ist die mangelnde Automatisierung der Schrift auch eine wesentliche Ursache für Schreibauffälligkeiten. Hinzu kommen

  • mögliche visuomotorische Probleme,
  • eine ausgeprägt Hypotonie (so müßten 60-70% aller Kinder schon im Kindergarten auffallen, weil sie ein feinmotorische Beschäftigung konsequent aus eben diesen Gründen vermeiden oder gar verweigern) oder auch Hypertonie,
  • eine falsche Sitzhaltung (richtig: Schreibarm frei, 2/3 liegt auf, Stuhl leicht nach vorn geneigt Füße am Boden),
  • eine falsche Stifthaltung (Stiftende hin zur Schulter)
  • Verkrampfungen (oft durch falsches Handwerkszeug zusätzlich verstärkt)
  • Wahrnehmungsstörungen im taktilen Bereich
  • Nicht erkannte oder falsch unterstützte Linkshändigkeit
  • Atektoide (=unwillkürliche) Schreibbewegungen (Wasserglasdiagnostik zur Überprüfung der Tremortätigkeit)

 

Auf beeindruckende Art und Weise erläutert Hauke Stehn anhand einiger Schriftproben, was er allein daran schon ablesen kann. Dies ist auch bei einer Diagnostik/ Störungsursachenermittlung, die jeder Therapie voran geht, der erste Schritt, dass nämlich Eltern eine Schriftprobe zuschicken. Danach erfolgt ein Gespräch zur weiteren Klärung und anschließend möglicherweise eine therapeutische Maßnahme.

Der Referent weist auf ein vielfältiges Spekrum unterschiedlichster Schreibhilfen und Stifte hin und darauf, dass dies ist ein Bereich sei, in dem man nicht sparsam sein sollte: ein guter Spezialstift habe eben seinen Preis. Das beginnt, um nur einige Beispiele zu nennen, beim Fingerpinsel, der Malkugel, schwere Stifte, wie dem BigRib, Kreidehalter, die jeden „normalen Stift“ in sich aufnehmen können, spezielle Tintenroller, Schreibfrosch bis hin zum Lichtstift. Da all diese besonderen Schreibutensilien oft nicht im Fachgeschäft vorrätig sind und weil es unerläßlich ist, das Kind den Stift probieren zu lassen, empfielt er einen besonderen Versandladen, mit dem er selbst eng zusammen arbeitet (sh unten).

Darüber hinaus gibt Hauke Stehn einen Einblick in sein Repertoir an Fingerübungen, die das Kind bestimmte Bewegungen gezielt trainieren lässt und es bei der Automatisierung unterstützt. Besonders diese Übungen kommen bei den Besuchern gut an, da sie verborgene eigene Schwachpunkte zu Tage fördern. Es ist zu bedenken, dass ein Kind, das seine Schreibbewegungen gar nicht oder nur unzureichend automatisieren kann, kein einheitliches Schriftbild entwickeln kann, sondern immer eine „Sauklaue“ haben wird. Der ästhetische Aspekt dieser Problematik ist zweitrangig, wenn man bedenkt, dass das Kind mit so einer Schrift keine eigenen Schriftbilder quasi einscannen kann, dies aber unerlässlich für fehlerfreies Schreiben und flüssiges, sinnerfassendes Lesen ist.

Musikalisch begleitete Übungen zur Rhytmisierung oder auch beruhigende konzentrationsfördernde „Tüddelgeschichten“ zeigen den ganzheitlichen Ansatz des Therapeuten. In manchen Fällen empfielt er auch den PC zur Unterstützung der Schreib- und Lesefertigkeiten.
Der Referent hat sein Publikum durch seine anschaulichbeeindruckende Vortragsart überzeugt. Angenehm scheint bei all seinen vielfältigen Tätigkeiten zu sein, dass für das individuelle Problem jedes Kindes auch nach einer individuellen passenden Lösung gesucht wird.


Kontakt

Praxis für Feinmotorik- Stehn
Hauptstraße 30
24251 Osdorf/bei Kiel
Tel. 04346- 410 968
Fax 04346- 410 969
praxis.feinmotorik@kielnet.net


Veröffentlichungen (Bei Direktbezug keine Versandkosten)

Hilfe für das schreibauffällige Kind   15.90€ ISBN 3-9804316-0-6
Fingerbewegungen nach Musik  13,90€ISBN 3-9804316-3-0
Das Rollbrett - Band 115.90€ISBN 3-97803416-1-4
Das Rollbrett - Band 215.90€ISBN 3-97803416-2-2

LAFÜLIKI
Laden für linkshändige Kinder
Laden und Versand
Einzel- und Großhandel
Inhaber: J. Bayer
Schöttlingerstraße 7a
31698 Lindhorst
Tel. 05725 - 5950
Fax 05725 - 915420
www.laluefiki.de
www.laluefiki.com
info@laluefiki.com

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Protokoll KUR Abend

 

Ursual Jakobi stellt die Referentin vor, gegen 20:08 wird der Abend eröffnet

 

  • Kuren werden u.a. verordnet
  • zur Förderung des seelischen Gleichgewichts
  • zur Einschätzung der eigenen Situation
  • zur Entwicklung von Bewältigungsstrategien für den Alltag
  • zur Entdeckung der eigenen Person als Hauptperson

zur Linderung bestehender Erkrankungen bzw. Heilung

 

Folgende Indikationen kommen zur Anwendung:

 

  • Rücken
  • Atemwege
  • Haut
  • Über -untergewicht
  • Erschöpfung bedingt durch
    • Partnerschaft
    • Erziehung
    • berufliche Überlastung
    • Gewalt in der Ehe
    • Suchtprobleme
    • Lustlosigkeit
    • Schlafstörungen
    • Niedergeschlagenheit
    • Müdigkeit
    • Unruhe und Angstgefühle
    • Erholungsbedürftigkeit nach Krankheit
    • Entwicklungsstörungen des Kindes
  • Gyn. Erkrankungen
  • Herz Kreislauf
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Magen Darm
  • Diabetes
  • Erkrankungen des Nervensystems
    •  

Die Referentin weißt darauf hin, dass Mutter/Vater Kind Kuren ausschließlich auf die Erwachsenen ausgerichtet sind. Die Kurbedürftigkeit eines Kindes ohne Indikation für den Erwachsenen werden mit einer Kinderkur versorgt. Eltern sind dann Begleitpersonen. Kinderkuren sind in der Regel auf einen längeren Aufenthalt ausgerichtet als bei Mutter/Vater Kind Kuren. Trotzdem werden bei einigen Anbietern  auch Kinder bei Bedarf mit Anwendungen versorgt.

Für die Zeit der Kur wird der/die Kurende krankgeschrieben, sodaß der Arbeitgeber den/die Kurende freistellen muß.

 

Normalerweise sind Mutter/Vater Kind Kuren auf einen Zeitraum von 3 Wochen ausgelegt. Bei entsprechender Indikation kann eine Verlängerung -am besten während der Kur- um eine Woche bei der Krankenkasse beantragt werden. Man muß damit rechenen, dass die Bewilligung der Verlängerung unter Umständen erst wenige Tage vor Kurende bewilligt wird.

Schon im Bertungsgespräch versucht die Kurberaterin zu klären ob auch Kurbedarf für das Kind besteht. Sollte dies der Fall sein, wird die Beraterin sich mit der Krankenkasse bzw. der Kureinrichtung in Verbindung setzten.

Für Kuren an denen Kinder mit besonderen Problemen wie z.B. Eßstörungen teilnehmen, sollte eine Kureinrichtung ausgesucht werden, die auf die entsprechende Problematik eingestellt ist.

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Kinder bis zum Alter von 14 Jahren als Begleitkinder mit versorgt werden können.

Sollten die Kinder nicht als Begleitkinder akzeptiert werden besteht die Möglichkeit eine Familienpflegerin bei der Krankenkasse zu beantragen. Dieser Antragsweg ist allerdings recht schwierig. Zudem beträgt die maximale Betreuungszeit 8h pro Tag.

Die sog. Familienkur ist rechtlich nicht vorgesehn bzw. abgedeckt. Trotzdem betsteht die Möglichkeit, dass sowohl Vater als auch Mutter mit jeweils mindestens einem Kind bei bestehender Indikation unabhängig voneinander eine Kur beantragen können.

Den ensprechend familiengerecht synchronisierten Termin wird die Beraterin mit der/dem Antragsteller/in absprechen.

Der Weg zur Kur

Interesse an einer Kur, Kurberatungsstelle berät über Kuren und das Kurhaus und bespricht die Krankengeschichte

  • Arzt füllt Ateste aus
  • Unterlagen an die Kurberatung zurück
  • Kurberatung stellt den Antrag an die KK
  • KK gibt die Unterlagen an den med. Dienst
  • med. Dienst entscheidet über die Kur
  • KK sendet den Bewillungsbescheid an die/den VersicherteN
  • Versicherte informiert die Kurberatung
  • Termin wird gesucht
  • Antragsteller fährt zur Kur
    •  

Auch wenn die Krankenkasse über Unterlagen zum Gesundheitszustand des Versicherten verfügt, müssen die Ateste in jedem Fall ausgefüllt werden, da der med. Dienst nicht in die Akten schauen darf. Aus den eingereichten Unterlagen muß hervorgehen, dass ein unbedingter Kurbedarf besteht.

Der med. Dienst entscheidet nach Aktenlage und schreibt ein Gutachten. Dieses Gutachten kann vom Versicherten eingesehen werden

Der Sachbearbeiter der Krankenkasse muß die Entscheidung des med. Dienst annehmen. Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Wiederspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Die Wiederspruchsfrist beträgt vier Wochen.

Der Eigenanteil beträgt 10 € pro Erwachsenen. Die Krankenkasse übernimmt Kosten in Höhe von 61,71 € pro Tag.

Im Falle unterschiedlicher Versicherungen für die/den Kurenden und des Begleitkindes, wird an beide Versicherungen der Kurantrag gestellt. Im Zweifelsfall übernimmt die Kasse der Mutter die Kosten für das Begleitkind.

Bei einer Ablehnung muß bei unveränderten Bedingungen des/der Antragsteller/in bei einer späteren wiederholten Antragstellung ebenfalls mit einer Ablehnung gerechnet werden. Zur Antragstellung ist es sehr sinnvoll nachzuweisen, dass ambulante Maßnahmen bereiets in Anspruch genommen wurden. Dazu zählt die Rückenschule ebenso wie Entspannungstraining, Yoga oder auch Bewegungsprogramme.

Im weitern Verlauf stellt Frau Hecht exemplarisch eine Kureinrichtung der AWO vor. Sie weißt darauf hin, dass selbstverständlich sowohl ein Kurarzt in den Häusern verfügbar ist, dass aber ebenso  regelmäßig die Möglichkeit besteht einen Kinderarzt in Anspruch zu nehmen.

Im Falle einer Krankschreibung kann kein Antrag auf Mutter Kind durch die KK gestellt werden. In solche einem Fall ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

Frau Hecht stellt die im Zusammenhang mit der Antragsstellung benötigten Formulare vor. Es muß mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4-6 Wochen insgesamt gerechnet werden.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Kurbeantragung um einen für den Patienten nicht umbedingt immer durchschaubaren Verwaltungsakt. Es ist daher unbedingt zu empfehlen eine Kurberatung im Vorfeld zu Rate zu ziehen.

Der Abend wird gegen 22:30 beendet, Frau Jakobi dankt der Referntin für Ihre Ausführungen und verabschiedet die Besucher.

       

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Besuch des Werner Otto Instituts am 15.9.2004

 

 

Das Sozialpädiatrische Zentrum der Evangelischen Stiftung Alsterdorf begleitet entwicklungsverzögerte und behinderte Kinder und deren Familien aus dem gesamten Norddeutschen Raum - so früh wie möglich und so umfassend wie nötig. Ein Team aus Ärzten, Psychologen und Therapeuten klärt den Grund für die Entwicklungsverzögerung ab und entwickelt ein Therapiekonzept. Die Behandlungen können im Institut oder bei einem niedergelassenen Therapeuten erfolgen. Für Kinder, die nicht zu regelmäßigen Terminen in das Sozialpädiatrische Zentrum kommen können, besteht die Möglichkeit der mobilen Frühförderung zu Hause.

 

Reichen die ambulanten Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie nicht aus, kann das Kind - oft gemeinsam mit einem Elternteil - für einen begrenzten Zeitraum auch stationär aufgenommen werden.

 

So stellt sich das pädiatrische Institut auf seiner Webside (.....) selbst dar.

 

Bei unserem Besuch hatten unsere Gruppe bestehend aus Eltern und Therapeuten verschiedener Fachrichtungen die Möglichkeit Frau Möller, zuständig für Therapieleitung und Qualitätsentwicklung, genauer zu den Abläufen und Schwerpunkten im pädiatrischen Zentrum zu befragen.

 

Das Institut vereinigt unter einem Dach einen somatisch-medizinischen Schwerpunkt mit einem Schwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Diese Zweigliedrigkeit spiegelt sich auch in der zweiflügeligen Bauweise.

 

Ein stationärer Aufenthalt dauert max. 3-4 Wochen, dabei kann durch die hohe Anzahl verschiedendster Fachkräfte (87 Mitarbeiter) ein Intensivbetreuungsschlüssel von etwas 1Fachkraft/Familie gewährleistet werden.

 

Eine Erstvorstellung erfolgt in der Ambulanz. Diese überweist die Kinder bei Bedarf in Absprache mit den Eltern zur Intensivdiagnostik.

 

Grundsätzlich muss zur Anmeldung in der Klinik ein Anmeldebogen angefordert und ausgefüllt werden. Der örtlich zuständige Kinderarzt stempelt den dann ab.

Es gibt eine lange Warteliste. Auf eine Wartezeit von etwa 4 Monaten muss man sich durchaus einstellen. Grundsätzlich ist aber auch eine Einstufung nach Dringlichkeit möglich. Kriterien dafür sind beispielsweise

  • · Kleinstkinder mit Hörschädigungen
  • · Anfallsleiden
  • · Akuter Hilfsmittelbedarf
  • · Akute Überforderung der Eltern
  • Im Einzelfall muss genau abgewogen werden. Der Hauptpatientenstamm rekrutiert sich aus der Gruppe von Kindern, die vor der Einschulung stehen und bei denen bislang ambulant nur sehr unzureichende diagnostische Ergebnisse erzielt werden konnten.
  •  

    Die Erstanamnese hat einen zeitlichen Rahmen von etwa 1,5 Stunden.

    Eine erweiterte Diagnostik wird dann entsprechend vereinbart.

    20-30% der Kinder werden auch vor Ort therapiert. Dabei haben sich diverse Schwerpunkte herausgestellt, die auch immer im Zusammenhang mit den jeweils am Institut arbeitenden Fachkräften zu sehen sind.

    Der regelmäßige Kontakt zwischen Ärzten und Therapeuten ist sichergestellt dadurch, dass jeder Therapiebogen (12-14Einheiten) im Team besprochen wird.

    Jede 10.Therapiestunde ist ein Elterngespräch, dadurch ist auch hier die enge Zusammenarbeit gewährleistet.

    Darüber hinaus werden Eltern auf individuelle Weise in die Therapie eingebunden und so die Vermittlung der Inhalte ins heimische Umfeld erleichtert (z.B. Anleitung zum gemeinsamen Spiel).

    Eine Therapiediagnostik umfasst etwa 3-6Stunden, die Therapie selbst 0,5-1Jahr.

    Es wird ein zunehmender Bedarf in der Problematik ADS in Kombination mit stark oppositionellem Verhalten gesehen.

     

    Ansprechpartnerin für Rückmeldungen zur klinischen arbeit:

     

    Frau Möller : p.moeller@alsterdorf.de

     

     

Einschulung mit Förderbedarf

Veranstaltung für den Kreis Rendsburg-Eckernförde am 20.10.2004 (19.30)

 

Tagungsort:

Paulushaus n Zusammenarbeit mit der ev. Kindertagesstätte in Fockbek

Entgegen der Ankündigung wurde der Informationsabend von Herrn Michael Leszinski (Kreisfachberater für sonderpädagogische Förderung) allein bestritten, da sein Kollege Herr Frank Böhmke (Kreisfachberater für schulische Erziehungshilfe) krankheitshalber verhindert war.

Herr Leszinski gab anhand einer Beamerpräsentation einen ersten Überblick über die verschiedenen Schritte des Einschulungsverfahrens

 

Es beginnt mit der Schuleingangsuntersuchung, die grundsätzlich immer in der örtlichen Grundschule stattfindet und zwar bis November-Mai. Hier wird über die Frage befunden, ob das Kind schulreif ist. Diese Entscheidung trifft die jeweilige Schulleitung.

Ist dies nicht der Fall, so wird das Kind vom Schulamt für ein Jahr zurückgestellt und zwar in der Regel in eine vorschulische Einrichtung (SH-Schulgesetz §42.3). Eine Rückstellung kann nur erfolgen, wenn davon auszugehen ist, dass das Kind nach diesem Jahr regelschulfähig ist (§42.4).

Ist davon nicht auszugehen, z.B. bei manifester Behinderung, so kommt eine Rückstellung nach dem Schulrecht nicht in Frage.

Es gibt 4 Möglichkeiten der Beschulung:

  • 1.Das Kind wird ganz normal eingeschult
  • 2.Bei Lernproblemen kann ein individueller Lernplan erstellt werden im Rahmen der jeweiligen Fördermöglichkeiten der Grundschule. Sonderpädagogische Unterstützung vom Förderzentrum ist möglich.
  • 3.Der Schüler kann die erweiterte Eingangsphase der Grundschule nutzen, das heißt: er kann bei Bedarf statt 2 jahren 3 Jahre in der Eingangsphase verbleiben, ohne dass das als „Sitzenbleiben“ gewertet wird.
  • 4.Das Verfahren zu Feststellung eines sonderpäd. Förderbedarfes wird von der Schule eingeleitet. Auch Eltern sind berechtigt, das zu beantragen.

Sonderpädagogischer Förderbedarfliegt vor, wenn Kinder nur mit sonderpädagogischer Hilfe am Unterricht teilnehmen können.

    Es werden 1 oder mehrere Förderschwerpunkte festgestellt, die in den folgenden Bereichen liegen können.

  • 1.Lernen
  • 2.Sprache
  • 3.Emotionale und soziale Entwicklung
  • 4.Geistige Entwicklung
  • 5.Körperliche und motorische Entwicklung
  • 6.Hören
  • 7.Sehen
  • 8.Erziehung und Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit autistischem Verhalten
  • 9.Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler

 

    Die Eltern werden über diese Gutachten informiert und beraten. Dabei ist die integrative Beschulung als gleichwertig oder gar höherrangig anzusehen. Eltern haben hier das Recht einen Wunsch zu äußern, dessen Umsetzung  geprüft werden muss. Wenn Eltern frühzeitig wissen, dass ihr Kind nicht ohne sonderpädagogische Förderung auskommt und sie sich die Integration wünschen, so tun sie gut daran, dies so rechtzeitig wie möglich bekannt zu machen am zuständigen Förderzentrum, damit der Wunsch in der Planung auch Berücksichtigung finden kann, denn integrative Schulplätze sind immer noch rar.

    Die integrative Beschulung kann

    1.zieldifferent
    2.zielgleich erfolgen

  • Zieldifferent wird in der Regel unterrichtet bei Förderbedarf in den Bereichen Lernen oder geistige Entwicklung. Es bedeutet, dass die Integrationsschüler zwar gemeinsam mit den Regelschülern dieselbe Klasse besuchen, dass sie aber nicht dieselben Lernziele erreichen müssen, sondern dass sie anhand eines individuellen Lehrplans unterrichtet werden.
  • Zielgleichwird in der Regel immer dann unterrichtet, wenn sich aus dem Förderschwerpunkt und der jeweiligen Behinderung keine  Notwendigkeit für die Reduzierung des Lerninhalte ergibt.

    Nach Erstellung des Fördergutachtens kommt es zu Koordinierungsgesprächen, die das Ziel haben Einvernehmen über Förderort und –maßnahmen zu erlangen. Beteiligt daran sind Eltern, Schulaufsichtsbehörde, Schule, Förderzentrum und andere damit befasste Stellen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf eine integrative Betreuung.

    Bei Einvernehmen geht die Schulakte ans Schulamt. Diese stellt –nach dem Empfinden der Eltern leider oft viel zu spät- den entgültigen rechtswirksamen Entscheid aus – in der Regel entsprechend der vorausgegangenen Einigung.

    Ohne Einigung wird ein Förderausschuss (SoFVo §5) einberufen, daran nehmen teil Schulrat, Eltern, Kreisfachberater etc. Das Ergebnis ist für die Schulaufsichtsbehörde nicht bindend. Ihm wird aber in der Regel meist gefolgt. Der auf dieser Grundlage erstellte Beschulungsentscheid ist rechtsmittelfähig und ermöglicht den Eltern bei Bedarf den Widerspruch. Über den Widerspruch wird im Ministerium befunden.

     

    Eine Freistellung/Ruhen der Schulpflicht (§41.3 Schulrecht) erfolgt auf Grund medizinischer Indikation durch amtsärztliches Gutachten in besonders schweren Behinderungssituationen. Das Ministerium entscheidet darüber.

    Jeweils nach einem Jahr kann die Überprüfung eines sonderpädagogischen Gutachtens beantragt werden.

    Wird ein Schüler erst nach erfolgter Einschulung auffällig, so ist ein individueller Lernplan/präventiver Förderplan (= Rendsburger Spezifikum)zu erstellen. Die Schule erhält Beratung durch das zuständige Förderzentrum in der Regel müssen sie die Förderung jedoch mit Bordmitteln bewältigen, da im laufenden Schuljahr das aktuelle Stundenkontingent erschöpft ist.

    Wird ein Kind vom Schulamt in die Kita zurückgestellt und ist dort eine Integration weiterhin erforderlich, so muss Land und Gemeinde zu gleichen Teilen den Elternbeitrag übernehmen (Schulrecht §42.4). Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu amtsinternen Auseinandersetungen geführt und wird nur noch in extrem gut begründeten Einzelfällen durchgeführt.

    Sollen Kinder mit Förderbedarf eine Privatschule besuchen, so erstellt trotzdem das Förderzentrum das Fördergutachten und das Schulamt muss der Schulwahl zustimmen (Antrag auf Gastschulverhältnis?)

    Die Schülerbeförderung behinderter Kinder in Sonderschuleinrichtungen ist Aufgabe des Schulträgers und wird von der Schule des Kindes organisiert.

    Bei extremen und eskalierenden Problemen in der sozialen Entwicklung ist der Besuch einer sogenannten Durchgangsklasse für Erziehungshilfe möglich, ist aber in der Regel an eine Fremdunterbringung gekoppelt.

     Beachten Sie bitte auch die Adressliste der schulischen Beratungsangebote für den Kreis Rendsburg-Eckernförde unter der Rubrik Schule auf unserer Web-side.

     

Einschulung mit Förderbedarf

Veranstaltung für Kiel am 27.10.2004 (20.00)

 

Tagungsort: Evangelische Kita-Lechweg, Elmschenhagen

 

Die Referentin Maike von Halle(Integrationsfachberaterin im Schulamt)

 

Um unnötige Überschneidungen zu vermeiden, verweisen wir auch

  • auf das Protokoll aus dem Kreis RD-Eckernförde, da wir dort schon Schleswig-Holstein weit gültige Grundlagen der Einschulung erläutert haben, die wir an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen, auch wenn sie an diesem Informationsabend noch einmal dargestellt wurden
  • ?auf die druckfrischen „Hinweise zur Einschulung, Schulamt Kiel“, die sie unter der Kategorie „Schule“ hier auf der Webside finden

 

    Alle Kinder, die bis zum 30.6. eines Jahres 6 Jahre alt werden, sind in dem entsprechenden Jahr schulpflichtig. Dies gilt auch für frühgeborene Kinder, deren biologisches Alter möglicherweise um ein paar Wochen jünger ist.

    Bis zum 15.10. informiert die Meldebehörde eine jede Grundschule über die in ihrem Einzugsbereich schulpflichtigen Kinder. Die jeweils zuständige Grundschule schreibt dann alle Eltern der gemeldeten Kinder an.

    In der Regel begleitet die örtlich zuständige Grundschule die Familien von der Anmeldung bis zur Entscheidung. In Kiel können sich Eltern aber auch im Rahmen der Aufnahmekapazitäten für eine andere Schule entscheiden.

    Durch die Einführung der 3-jährigen Eingangsstufe gibt es in Kiel kaum noch Schulkindergärten. Die Wiederholung einer Klasse während der ersten beiden Klassenstufen wird entsprechend nicht als Sitzenbleiben gewertet und findet somit auch keine Anrechnung auf die 9-jährige Vollzeitschulpflicht (Schulrecht §42).

    Die Rückstellung eines Kindes nimmt der jeweilige Grundschulleiter vor. Von dieser Möglichkeit wird jedoch fast nur noch Gebrauch gemacht an Grundschulen, die die erweiterte Eingangsphase nicht fest etabliert haben. Zurückgestellt werden nur noch Kinder, von denen zu erwarten ist, dass sie nach 1 Jahr grundschulreif sind.

    Behinderte Kinder werden nicht zurückgestellt. Somit hat ein in die KITA zurückgestelltes Kind auch nicht automatisch Anspruch auf die Weiterfinanzierung eines i-Platzes.

    Bei der schulischen Förderung gibt es den Terminus „von Behinderung bedroht“ nicht. Wenn die Vermutung vorliegt, dass ein Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, so wird ein Fördergutachten in Auftrag gegeben beim zuständigen Förderzentrum. Es macht Sinn die bereits vorliegenden medizinischen und pädagogischen Gutachten einzubringen, um Entscheidungshilfen zu geben und um Doppeltestungen weitestgehndst zu vermeiden.

    Wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, so gilt es noch zu entscheiden, ob das Kind zukünftig integrativ oder in einer Förderschule unterrichtet wird. Bei der integrativen Beschulung geht das Kind in eine normale Grundschule und wird dort zusammen mit anderen Schülern zielgleich oder zieldifferent (je nach Förderschwerpunkt) unterrichtet und bekommt Förderstunden zugeteilt (z.B. Förderschwerpunkt Lernen 1,5-2 Stunden/Woche). Das heißt entsprechend der bewilligten Stundenzahl begleitet ein Sonderschullehrer den Unterricht, berät Kollegium und Eltern und fördert das Kind bei Bedarf in der Einzelsituation. Das ist nicht viel Zeit. Daher macht es eigentlich auch nur Sinn integrativ zu beschulen, wenn mehrere i-Kinder in einer Klasse sind. Eine Verringerung der Klassenstärke lässt sich nur in Ausnahmefällen umsetzen.

    In den Förderschulen sind die Klassenstärken entsprechend des Förderbedarfes, den dort alle Kinder haben von vornherein kleiner. Es unterrichten nur Sonderschullehrer, also Fachkräfte, die für den besonderen Bedarf geschult sind. Das Kind erlebt sich unter „Gleichen“. Es gibt für Sonderschulen mit dem Schwerpunkt geistige oder körperliche Förderung einen Fahrdienst, bei der Integration in der Regel nicht (Ansprechpartner für den Sonderfahrdienst im Schulamt Kiel ist Herr Heedrich).

    Beide Beschulungsformen haben Vor- und Nachteile in der praktischen Umsetzung, die gut abgewogen werden müssen. Dazu dienen u.a. die Koordinierungsgespräche, die nach Erstellung des Fördergutachtens vorgeschrieben sind. Eltern haben ein Wunschrecht bei der Beschulungsform.

    Das in diesem Jahr erstmals flächendeckend in Kiel praktizierte „vorgezogene Einschulungsverfahren“ setzt Eltern derzeit ziemlich unter Druck, da sie –kaum hat das Schuljahr begonnen- quasi nur noch 4 Wochen Zeit haben, für sich selbst eine Beschulungsidee zu entwickeln. Andererseits hofft man auf diese Weise eine früher verbindliche Schulentscheidung im Einzelfall zu erwirken, die es den Familien ermöglicht, sich auf die Schulsituation angemessen vorzubereiten. Bis zum 15.4. sollen alle Fördergutachten fertig sein.

    Wird ein regelhaft eingeschultes Kind im Verlauf des Schuljahres auffällig, so soll zunächst im Rahmen des Regelangebots von der Möglichkeit des individuellen Lernplans Gebrauch gemacht werden. Das Kind wird weiterhin zielgleich unterrichtet. Verbindlich ist dieser bereits ab Klassenstufe 3.

    Familien haben grundsätzlich das Recht, sich für eine geeignete Privatschule zu entscheiden. Das Einschulungsverfahren findet trotzdem an der örtlich zuständigen Grundschule statt. Privatschulen dürfen nicht zurückstellen. Nach Feststellung eines konkreten Förderschwerpunktes muss das Schulamt der privaten Beschulung zustimmen. Ein Anspruch auf Förderung aus öffentlichen Schulmitteln besteht dann nicht mehr, da Privatschulen pauschal finanziert werden, das gilt auch für die Übernahme entstehender Fahrkosten. Es sei denn es gibt mit der Schule anderslautende Vereinbarungen.

    Dem Fördergutachten an sich kann nicht widersprochen werden, sondern nur der schriftlichen Schulzuweisung, die auf seiner Grundlage nach den Koordinierungsgesprächen erstellt wird. Wenn im Koordinierungsgespräch jedoch keine Einigkeit hergestellt werden kann, so wird automatisch ein Förderausschuss unter Beteiligung des Schulrates einberufen. Beide Verhandlungskreise bieten Raum für gut begründete Aushandlungsprozesse.

    Eine erneute Überprüfung des Förderbedarfes ist jährlich möglich.

    Eltern können sich die Fördergutachten aushändigen lassen. Die jeweilige Schule bekommt nur die unterrichtsrelevanten Auszüge.

    Es gibt keine Förderstunden für Wahrnehmungsstörungen. Bei starken Verhaltensauffälligkeiten kann aber ein Förderbedarf mit dem Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung erkannt werden, der seinerseits auch Förderstunden beinhaltet. Zur Soforthilfe gibt es über das Schuljahr ein Stundenkontingent für Erziehungshilfe.

    Im Hinblick auf Schulbegleitungen steht das Schulamt vor einer Veränderung der Rahmenbedingungen. So sollen zukünftig die Mittel für diese Leistungen, die bislang beim örtlichen Träger der Jugendhilfe zu beantragen waren pauschal an das Schulamt gegeben werden, das somit Schulbegleitung im Bedarfsfall künftig gewährleisten muss. Es bleibt spannend wie sich das Einzelrecht auf Bedarfsdeckung mit dieser Pauschalleistung in Übereinstimmung bringen lässt.

    Bei allen zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungspflege, Nachteilsausgleich etc. können grundsätzlich vertraute Personen beschäftigt werden, dabei ist jedoch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Kostenfaktor zu berücksichtigen, ebenso wie die notwendige Eignung für die jeweilige Aufgabe.

     

    Für weitere Fragen steht Frau v. Halle gern zur Verfügung:

    Mittwochs im Schulamt 8-12°° Uhr unter 901 2958,

    sonst mobil unter 0172 4312279

     

Einschulung mit Förderbedarf

Veranstaltung für den Kreis Plön am 29.11.2004 (20.00)

 

Tagungsort:

Lebenshilfe-Kita Regenbogen, Preetz, Am Krankenhaus

 

Die beiden Referenten Herr Michael Andresen-Lorbeer (Beratungsstelle für Integration in der Schule (BIS) im IQSH) und Frau Irene Koch (Schulleiterin am Förderzentrum Preetz) versuchen durch Kurzabfrage im Publikum die Interessenlage des weiten Themas etwas einzuengen.

Dabei stellt sich heraus, dass vorwiegend Eltern teilnehmen, deren Kinder im kommenden Jahr eingeschult werden und die zu einem großen Teil nach Möglichkeit eine integrative Beschulung wünschen. Darüber hinaus wird sehr schnell deutlich, dass es noch viele Fragen zum Ablauf des Einschulungsverfahrens und zu den verschiedenen Förderschwerpunkten gibt.

Wir verweisen auch hier auf die Protokolle der entsprechenden Veranstaltungen hier auf der Webside

  • für Kiel am 27.10.2004
  • ?für Rendsburg am 20.10.2004
  • wo der Ablauf der Einschulung bereits beschrieben wurde.
  • Das Förderzentrum Preetz beherbergt eine

  • integrativ arbeitende Grundschule
  • Förderklassen vom 2.-9. Schuljahr für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen
  • Frühförderklasse mit max. 10 Kindern für die Intensivarneit und Langzeitdiagnostik (Sonderregelung im Kreis Plön)
  • Im März beginnen die sonderpädagogischen Überprüfungen.

    Es gibt bedauerlicherweise keinen Kreisfachberater für Integration im Kreis Plön. Preetz hat einen Schulkindergarten, in den schulpflichtige Kinder zurückgestellt werden könnten.

    Schulformen in Plön (Adressen entnehmen Sie bitte unserer Webside, Kategorie Schule)

  • Örtliche Grundschule (dies sollte nach den Landesvorgaben der Regelfall sein, dass nämlich Kinder mit und ohne bes. Förderbedarf gemeinsam in der Grundschule unterrichtet werden.)
  • 1 Staatliche Internatsschule für Körperbehinderte in Raisdorf
  • 1 Sonderschule Schwerpunkt geistige Behinderung (Preetz, Kührener Berg)
  • 1 Sprachheilschule (Preetz, Schule am Postsee)
  • Kombiklassen mit Förderschwerpunkt Sprache an verschiedenen Grundschulen im Kreis (Plöner Besonderheit)
  • 6 Förderzentren
  • Förderbedarf Sehen und Hören wird in den örtlichen Grundschulen abgedeckt.
  • Der Ablauf von der ersten Vorstellung der Kinder in der örtlichen Grundschule bis zur endgültigen Zuweisung durch das Schulamt entspricht im wesentlichen den Verfahren der Kreise Kiel und Rendsburg (sh.oben).

    Das Sonderpädagogische Gutachten wird aber in der Regel zentral und terminlich kompakt an 3 Tagen (meist vor den Osterferien) direkt im Förderzentrum erstellt. Ihm werden Schulspiel, Gruppen und Einzelüberprüfungen zugrunde gelegt. Ein Aufsuchen der betreuenden Kita ist aus zeitlichen Gründen eher unüblich. Es ist daher besonders wichtig medizinische Gutachten und pädagogische Einschätzungen von Seiten der Eltern eigeninitiativ mit in den Prozess einzubringen.

    Die schulärztliche Untersuchung trägt dabei auch mit zur Entscheidungsfindung bei, hat aber nur beratschlagende Wirkung, da es sich bei dem sonderpädagogischen Gutachten um eine pädagogische Beurteilung und nicht um eine medizinische handelt.

    Es wird der Unterschied zwischen zielgleicher und zieldifferenter Förderung erklärt.

    Die Gutachten werden mit den Eltern besprochen spätestens im Rahmen der Koordinierungsgespräche. Die rechtsverbindliche Aussage kommt dann aber später in Form der endgültigen Zuweisung vom Schulamt.

    Aus zahlreichen Fragen der Eltern zeichnet sich ab, dass besonders im ländlichen Bereich das integrative Angebot quantitativ bei weitem nicht als ausreichend empfunden wird. Dies hängt wohl vor allem damit zusammen, dass die Etablierung von integrativen Maßnahmen nur dann Sinn macht, wenn mehrere Kinder mit vergleichbarem Förderschwerpunkt dieselbe Klasse besuchen würden, um durch diese Bündelung eine ausreichende Förderstundenzahl zu erreichen. Dies zu organisieren ist im ländlichen Bereich aber noch weitaus schwerer als in den Städten. Bedauerlicherweise wird aber auch von Eltern beklagt, dass sie bei Anmeldung ihrer Kinder zur Integration in den nahegelegenen Städten Plön und Preetz in der Regel nachrangig behandelt werden zu ortsansässigen Schülern. Dies führt häufig dazu, dass behinderten Kindern vom Lande nur der Besuch der Sonderschule bleibt.

    Hier wird von den Anwesenden ein Verbesserungsbedarf gesehen, dem man sich aber vermutlich nur durch stetes Einfordern von Seiten der Eltern annähern kann.

    Unsicherheit herrscht auch über die Förderung von Kindern mit Förderbedarf soziale und emotionale Entwicklung, da es für sie keine geeignete Sonderschulform gibt und auch hier Integrationsarrangements schwierig sind. Darüberhinaus scheint der örtliche Jugendhilfeträger restriktiv mit der Bewilligung hilfreicher Schulbegleitungen nach §35aKJHG umzugehen, was die Problematik noch einmal verschärfen könnte.

     

    Grundsätzlich ist es sinnvoll für eine gute Planung beizeiten ein Interesse an Integration zu bekunden.

    Bei allen Fragen und Schwierigkeiten zum Themenkreis Integration können sich Eltern an die Beratungsstelle BIS (s.o. und webside-Schule, 0431 5403-196/197) wenden, ebenso an Behindertenverbände oder ifkif e.V., selbstverständlich immer auch an die zuständigen Förderzentren und Grundschulen.

    Es gibt Fälle, in denen auch eine Beschulung in Kiel begründbar wäre, da damit aber eine Kreisgrenze überschritten wird, muss beizeiten ein Gastschulverhältnis beantragt werden.

     

     

     

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