Archiv2001

 

          Unsere bisherigen Treffen:

                           Gehe zu:

        15.01.2001                 Download als Textdatei
        05.02.2001                 Download als Textdatei
        05.03.2001                 Download als Textdatei
        15.03.2001                 Download als Textdatei
        02.04.2001                 Download als Textdatei
        28.06.2001                     Download als Textdatei  
        24.09.2001                     Download als Textdatei
        15.10.2001                   Download als Textdatei
        14.11.2001                 Download als Textdatei  (folgt)

 

 

 

Erstes IFKIF Treffen am 15.01.2001     zurück

     1. Darlegung der Problematik und Zielsetzung

    Warum wollen wir uns treffen?

    Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf verschiedene adäquate Hilfen. Dabei ist es besonders bei Kindern unerläßlich, daß durch eine möglichst genaue Problemerfassung die geeigneten Hilfen und Förderungen so schnell wie möglich geleistet werden. Nur so lassen sich drohende Behinderungen im Sinne der Prävention möglicherweise noch verhindern und bereits manifeste Behinderungen günstig beeinflussen.

    Dabei können die passenden Hilfeleistungen in verschiedenen Bereichen angesiedelt werden. Es gibt z.B. medizinisch verordnete Heilbehandlungen (Logopädie, Krankengymnastik etc.) oder heilpädagogisch ausgerichtete Eingliederungshilfemaßnahmen, die den Kindern ihre Entwicklung und Förderung in einem angemessenen sozialen Umfeld ermöglichen.

     

    Angesichts knapper öffentlicher Kassen und einer häufig sicherlich nicht ganz unkomplizierten Diagnostik wird es aber für Familien in der letzten Zeit immer schwieriger, geeignete und dringend notwendige Hilfen für ihre Kinder zu erhalten.

    Eltern deren Kinder Entwicklungsauffälligkeiten, -verzögerungen und ausgeprägte Behinderungen zeigen sind so häufig konfrontiert mit Schwierigkeiten auf allen Ebenen. Neben den Problemen der Alltagsbewältigung, fühlen sie sich häufig allein gelassen mit ihren Fragen und Nöten. Sie wissen nicht, wohin sie sich wenden können für eine Diagnostik, Beratung und Hilfe.

     

     

Was wollen wir tun?

Wir wollen uns über diese Problematik austauschen und uns die Erfahrung der Anderen zu Nutze machen, damit nicht jeder mit seinem familiären Problem quasi wieder bei Null anfangen muß.

Wir wollen uns solidarisieren, damit jeder, der Hilfe benötigt, diese auch bekommen kann.

 

 

Unsere Themen werden sein:

    1. Was ist los mit meinem Kind? Wer hilft bei der Diagnostik?

    2. Wer hilft meinem Kind? Welches sind die bekannten Hilfsmaßnahmen im Einzelfall?

    3. Wie erhalte ich die nötige Hilfe? ggf. Hilfen bei der Beantragung

    4. Wie leben wir als Familie mit unserer Situation? Wie helfen wir uns selber?

 

 

Mitmachen können:

Eltern behinderter und nicht behinderter Kinder

jeder Interessierte

  • mit speziellen Kenntnissen (medizinischen, heilpädagogischen, juristischen)
  • und ohne spezielle Kenntnisse.

 

 

2. Sammlung der augenblicklichen Hauptprobleme

 

Schwierigkeiten bei der Diagnostik

  • gerade bei seelischer Behinderung oft schwer , da Symptomatik oft nicht so eindeutig und offensichtlich;
  • Eltern fühlen sich überfordert in der Darstellung der Problematik, von Fachleuten nicht ernst genommen, stigmatisiert durch den schnellen Vorwurf einer insuffizienten Erziehung;
  • Irrwege der Hilfesuche, dabei wäre eine frühe Therapie hilfreich;
  • Diagnosen sind oft wenig aussagekräftig und für die Beantragung von Hilfe-leistungen nur bedingt verwertbar

 

Schwierigkeiten bei der Beantragung von Hilfsmaßnahmen

  • Symptomatik für Eltern schwer darzustellen und glaubhaft zu machen, da Einzelargumente leicht zu bagatellisieren sind und die eigentliche Problematik erst aus der Gesamtsituation erkennbar wird;
  • Entwicklungsverzögerungen werden als normale Zeichen der Unreife bewertet, die einen Kindergartenbesuch eben noch nicht möglich machen;
  • viel Kraft geht im Antragsverfahren verloren, die dann in der ohnehin schwierigen Alltagsbewältigung fehlt;
  • selbst bei offensichtlicher Problematik (z.B. Verweis aus einer KITA wegen unzumutbarer Auffälligkeiten) wird vom Kostenträger erneut ein Regelplatz empfohlen;
  • Beantragung der Eingliederungshilfe wird von einem bereits vorhandenen Regelplatz abhängig gemacht, keine Vorplanung möglich;
  • Rechtschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten bei Verwaltungsverfahren in der Regel nicht;
  • Ablehnungsbescheide sind standardisiert und nicht inhaltlich begründet

 

Folgen der Bewilligungsschwierigkeiten für die päd. Arbeit in den I-Gruppen

  • Gruppenstruktur und Bestand oft über Monate ungeklärt
  • Vorzeitige Aufnahme geschieht auf eigenes Kostenrisiko
  • Bei endgültiger Ablehnung des Förderbedarfs ist ein daraus resultierender Gruppenwechsel für das betreffende Kind oft nicht mehr zumutbar; darf er dann einem Regelkind zugemutet werden, um eine Überbelegung zu kompensieren?
  • Es kommt zu einer Überbelegung mit stark förderbedürftigen Kindern, was im Widerspruch steht zum eigentlichen Integrationsgedanken
  • Nicht nur I-Kinder sondern auch Regelkinder kommen nicht mehr auf ihre Kosten

 

Wie kommt es zur Weiterbewilligung und wie ist sie vorzubereiten?

 

Was passiert, wenn das Kind zur Schule kommt?

  • Regeleinschulung, I-Klasse, Einzelintegrationen, Sonderschulformen
  • Rückstellung, sinnvoll und machbar
  • behinderungsadäquate Zusatzbetreuung nach Schulschluß (z.B. integrativer Hortplatz)

 

Rechtsbeistand und Rechtsberatungen

  • gesucht wird schnelle spezialisierte Rechtsberatung und Vertretung (gute Erfahrungen mit “Kinder haben Rechte e.V. Bremen”)
  • Rechtsanspruch auf KG-Besuch aufgrund von Behinderung/Unreife aussetzbar?
  • an gleichzeitige Berufstätigkeit gebunden?
  • wohnortnahe Betreunug oder Wahlrecht der Eltern?
  • Einzelintegration oder Regelintegration?
  • Fahrdienst und Fahrkostenerstattung bei unumgänglicher wohnortferner Betreu-ung

 

 

3. grundsätzliche organisatorische Überlegungen zur weiteren Arbeit der Initiative

 

  • monatliches Treffen wird vereinbart, zu dem jeweils schriftlich eingeladen wird
  • Adressenliste wird erstellt und darf innerhalb der Initiative verteilt werden
  • zunächst Verzicht auf e.V.Status auf Grund des großen Aufwandes
  • Adressen für Diagnostik und Hilfen sollen zusammengetragen werden
  • Themenordner für jeden zugänglich soll erstellt werden
  • Kontakte zu bestehenden Vereinigungen sollen hergestellt werden

Zweites ifkif – Treffen 5.2.2000         zurück

    1. Sammlung von Adressen für Diagnostik und Hilfe

    Die zu erstellende Adressenliste soll über die vorbereitete Internetseite zugänglich gemacht werden.

    Beim Erfahrungsaustausch über die KIVA wird der interdiszipinäre Therapieansatz lobend hervorgehoben. Problematisch sind die langen Wartezeiten und die nicht fehlende allgemeine Krankenkassenzulassung. Ohne Kostenübernahmezusage seitens der Krankenkasse wird aber nach einer Erstuntersuchung kein weiteres Behandlungsangebot gemacht.

    Eine Kontaktaufnahme zum Verein “Sozialisationsgefährdetes Kind” (Dr. Stephani, Dr. Neubauer) ist geplant.

    2. Jugendhilfeausschußsitzung 1.2.2001;Heilpädagogische Beratungsstelle

    Der ASD informiert in einer “Geschäftlichen Mitteilung” über die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder. Die SPD legt einen Fragenkatalog vor, der bis zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet werden soll. Herr Bornhalm schlägt die Beauftragung eines externen Institutes zur Prüfung des Verfahrens und zur Moderation der AG78 vor.

    Nach Ansicht der ifkif ist das vorgelegte Papier des ASD in entscheidenden Punkten weder vollständig noch sachlich richtig. Es besteht Handlungsbedarf hinsichtlich einer Gegendarstellung zur dargestellten Situation und hinsichtlich einer schnellen Abhilfe bei den Mißständen, zu denen es im Bereich der Hilfebedarfsermittlung und den daraus resultierenden Hilfekonferenzbeschlüssen gekommen ist.

    Es besteht ein dringender Bedarf für eine “unabhängige Heilpädagogische Beratungsstelle”. In der augenblicklichen Praxis ist aber weder die Unab-hängigkeit noch die heilpädagogische Beratung und Diagnostik gwährleistet. Das führt dazu, daß Kindern nötige Eingliederungshilfen versagt werden zu einem Entwicklungszeitpunkt wo sie nötig sind und auch noch viel Aussicht auf Erfolg hätten.

    3. Eine anonyme Befragung soll Auskunft geben über Wege und Zeiten, die zurückgelegt werden müssen, bis Eltern für ihre Kinder Diagnosen, Beratung und Hilfen erhalten. (beiliegend)

 

 

    Elternfragebogen zur Diagnosefindung, Beratung und Entwicklung erster Hilfskonzepte

    Fragebogendownload

 

Wir wurden auf Entwicklungsbesonderheiten aufmerksam durch

  • Kinderarzt
  • betreuende Einrichtung (KITA, Tagesmutter etc.)
  • Erziehungsberatung
  • eigene Beobachtungen
    • außenstehende Personen
  • oder:

 

 

 

Die Erstberatung erfolgte bei... und war umfassend und hifreich

  • Kinderarzt
  • oder:

 

 

 

Es wurden daraus resultierend noch folgende Untersuchungen und Diagnosen veranlaßt

  • medizinischer Art (Fachärzte)

 

 

 

 

  • heilpädagogischer Art (heilpäd. Praxis, Frühförderung etc.)

 

 

 

 

 

Die ersten Maßnahmen waren folgende

  • Krankengymnastik
  • Ergotherapie
  • Logopädische Betreuung
  • Frühförderung
  • oder:

 

 

 

 

Der Umgang mit unserem Kind und seinen Schwierigkeiten wurde nun einfacher, es traten erste Besserungen ein

  • ja
  • nein
  • oder

 

 

 

Wir waren zu diesem Zeitpunkt schon recht gut informiert über unsere Problematik, die dazugehörenden Symptome, mögliche Formen der Hilfe, und die möglichen Aus-wirkungen auf die weitere Entwicklung unseres Kindes.

  • ja
  • nein
  • oder

 

 

 

 

 

Die Diagnose für unser Kind lautet nun:

 

 

Mittlerweile sind...........Monate/Jahre vergangen, in denen sich noch folgende wichtige Dinge zugetragen haben: (neu auftretende Schwierigkeiten, weitere Arztbesuche, Hilfsmaßnahmen, Kindergartenbesuch und erste Gruppenerfahrungen etc.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unser größtes Problem in diesem Zusammenhang ist zur Zeit:

 

 

 

 

 

Für die Zukunft macht uns Sorgen:

     

     

     

     

Wir hätten uns bei Zeiten gewünscht,

 

 

 

 

Drittes ifkif – Treffen 15.3.2001             zurück

 

Frau v. Halle, Fachreferentin für Integrative Arbeit im Schulamt Kiel, informiert über Förderbedingungen in der Schule - ein Abend, der von allen Anwesenden als sehr informativ und anregend empfunden wird. Neben Erläuterungen zum grundsätzlichen Verfahren bleibt viel Platz für Einzelprobleme. Es wird deutlich, daß mit Beginn der Schulpflicht entscheidende Änderungen bei der Behinderungsbeurteilung des Kindes und bei den Kompetenzen der Eltern eintreten. Nur die sollen im folgenden stichwortartig dargelegt werden.

  • i-Kinder sind von der Einschulung nicht im Kindergarten rückstellbar.
  • Alternativen sind Rückstellung in den Schulkindergarten, in die Sonderschule für 1 Jahr, in die Sprachheilschule.
  • Die Sprachheilschule ist nur für Kinder mit Sprachstörungen aber ohne Lernbehinderungen und eigentlich auch nur für 2 Jahre.
  • Es gibt nicht mehr den Status der “drohenden Behinderung”.
  • Alle Kinder werden in den zuständigen Grundschulen vorgestellt. Dort entscheidet die Schulleitung über die Notwendigkeit einer Testung des Kindes.
  • Es besteht freie Schulwahl.
  • Eine Testung kann auch gegen den Willen der Eltern veranlaßt werden.
  • Das erstellte sonderpäd. Gutachten kann 4 verschiedene Förderschwerpunkte empfehlen: Förderung für Lern-, Sprach-, Körper-, geistige Behinderung.
  • Ein über den ganzen Zeitraum seiner Schullaufbahn integrativ betreutes Kind erhält nur den Sonderschulabschluß.
  • Die Einordnung stark verhaltensauffälliger Kinder (z.B. ADS) ist Einzelfall-abhängig und und erfolgt in die oben angegebenen Kategorien.
  • Einzelintegration (Ausnahme Körperbehinderung) machen keinen Sinn, da Integrationsleistung mit etwa 2 Wochenstunden zu gering. Daher Sammlung mehrerer ähnlich förderbarer Behinderungen in einer Klasse.
  • Es wird nur in Schulen/Klassen integriert, die diese Arbeit bejahen.
  • Auf Antrag früher eingeschulte Kinder werden nicht integrativ gefördert.
  • Bei Problemen mit stark verhaltensauffälligen Kindern im Unterricht gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch Fachkräfte der Förderzentren (Verhaltens-training für Lehrer, ein zeitlich überschaubares Angebot).
  • Staatliche Schulen haben eine Bildungsverpflichtung auch für behinderte Kinder, Schulen in freier Trägerschaft haben mehr Spielraum und können beispielsweise schwierig gewordene Betreuung auch abbrechen.

 

Frau von Halle ist meist Mittwochs unter 901-2958 zu erreichen.

 

 

 

Viertes ifkif – Treffen 2.4.2001               zurück

 

    1. Zum zurückliegenden Schulelternabend

    Da bei der Einschulung letztlich die Schulleitung ausschlaggebend ist bei der Veranlassung der notwendigen Fördermaßnahmen (im KG stellen die Eltern selbst den Antrag) könnte damit der Wahl der Grundschule ein hoher Stellenwert zukommen.

    Ungeklärt ist, ob ADHS-Kinder bei gleichzeitiger Hochbegabung bei einer vorzeitigen Einschulung auch keinen Anspruch auf integrative Betreuung haben.

    2. Kurzinformation über Ereignisse auf kommunaler Ebene seit Jugenhilfeaus-schußsitzung 1.2.2001

    Nach einem Brief an Herrn Bornhalm (Leiter ASD) ist dieser zu einem pers. Gespräch bereit. Es scheint aber z.Zt. keine Grundlage für eine gemeinsame problemlösende Grundlagendiskussion in der AG §78 zu geben. Daher wird Herr Bornhalm über nunmehr geplante Presseaktion in Kenntnis gesetzt.

    Es erfolgt eine schriftliche Gegendarstellung seitens der Stadt gegen die nun öffentlich gwordenen Vorwürfe.

    Bei der Jugendhilfeausschußsitzung am 2.3.2001 haben alle beteiligten Seiten die Gelegenheit Stellung zu beziehen (Stadt, Träger, Berufsverband der Heilpädagogen). Der Ausschuß bemängelt u.a. die Besetzung der Heilpädagogischen Beratungsstelle, die im Gegensatz zur ursprünglichen Forde-rung steht und den Umgang mit Fachgutachten.

    21.3.2001 AG §78 wird wieder eingesetzt. Zusammen mit Frau Bommelmann werden die Kritikpunkte erfaßt.

    5.4.2001 Eingliederungshilfe wird vermutlich erneut im Jugendhilfeausschuß thematisiert.

     

    Trotz der eskalierten Situation soll auf Wunsch der Initiativenmitglieder am bisherigen Vertretungsstatus festgehalten werden. Es wird sogar erwogen notfalls ein weiteres Mal an die Presse zu gehen, das dann möglicherweise auch überregional.

    3. Zusätzlich zum Nahmen (ifkif.kiel) hat die Initiative nun auch ein Logo: eine zart gestützte Blume.

    4. Am 5.4.2001 findet ein Beratungsabend mit dem Anwalt statt, der bislang die meisten Rechtsverretungen in dieser Sache übernommen hat.

    5. Das nächste Treffen findet am 8.5.2001 im Kinderhaus Domänenthal, Klaus-Sinjen-Straße 6, 24116 Kronshagen statt.

 

 5. Ifkif-Treffen am 5.3.2001       zurück

 

Eingeladener Gast: Mathias Westerholt

Rechtsanwalt in Bremen, Vorstandsmitglied des Bremer Vereins “Kinder haben Rechte”, hat bereits mehrere Eltern für uns beraten und vertreten.

 

Nach Einzelberatungen stand Herr Westerholt für allgemeine Fragen zu folgenden Themenschwerpunkten zur Verfügung:

 

  • Kieler Verfahren zur Gewährung von Eingliederungshilfe im Vergleich mit anderen Kommunen
  • Elternbeteiligung an der Hilfekonferenz
  • Umgang mit heilpäd./ medizinischen Gutachten
  • Akteneinsicht etc.
  • Geeignete Organisationsform für die Initiative
  • Integrative Maßnahmen in der Schule / integrative Hortplätze
  • Gewichtung von Behinderung an sich und den daraus resultierenden sozialen Beeinträchtigungen im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • (Bremen erprobt eine Kategorisierung der Behinderungstypen)
  • Veränderungen durch das neue SGB IX
  • Rechtsweg nach abgewiesenem Widerspruch
  • Eilverfahren
  • Einstweilige Verfügung
  • Hauptverfahren
  • Gewichtung beigebrachter Gutachten (Arztbrief/Gutachten)
  • ggf. angeordnete Gegengutachten

 

Wir verzichten in diesem Protokoll bewußt auf eine detailliertere Ausführung der Beratungsstichpunkte. Nähere Einzelheiten können von Interessierten aber gerne jederzeit nachgefragt werden.

 

Protokoll der 6. Ifkif-Sitzung am 28.6.2001 in Holtenau

zurück

  • 1. Rückblick und Erfahrungs-/Erlebnisaustausch der letzten Wochen
  • Nach der schwierigen und angespannten Situation zu Beginn des Jahres und der dadurch ausgelösten öffentlichen Diskussion berichten Eltern und Pädagoginnen nun, daß sie die jüngsten Gespräche spürbar angenehmer empfunden haben. Es liegen z.Zt. fast keine Klagen über nicht nachvollziehbare Ablehnungen seitens der Hilfekonferenz vor. Es wäre zu begrüßen, wenn sich diese Tendenz in der nächsten Zeit stabilisieren und das angeschlagene Vertrauensverhältnis sich wieder erholen könnte.
  • 2. Am 1.7.2001 tritt ein neues SGB IX in Kraft, das die “Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen” neu regelt. Zur Zeit gibt es noch keine konkreten Angaben darüber, was sich im einzelnen dadurch verändern wird. Es herrscht offensichtlich Verunsicherung selbst bei Rehabilitationsträgern und Leistungsanbietern. Am Dienstag den 3.7.2001 findet um 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung im alten Rathaus zu diesem Thema statt.
  • 3. Mit Ende des Kindergartenjahres wird Frau Kammer Struck als Fachberaterin im Diakonischen Werk Kiel aufhören. Die Stelle ist neu ausgeschrieben.
  • 4. Die Eltern und Erzieherinnen wollen an der Initiative auch in Zukunft festhalten. Neben individueller und allgemeiner Interessenvertretung sollen verstärkt Gesprächs- und Informationsveranstaltungen stattfinden. Eltern wünschen sich Themen wie:
  • Eine Wiederholung des Schulelternabends mit Frau von Halle vom Schulamt.
  • Besserer Informationsfluss über Diagnoseerkenntnisse und Arbeitsweisen aus der Kindergartenzeit beim Schuleintritt
  • Integrative Hortplätze
  • I-Arbeit im KG: wie funktioniert sie gut und sinnvoll?
  • I-Arbeit im KG: welchen Anteil hat die Eingliederung, welchen die Förderung?
  • Wie können Eltern mithelfen/ einbezogen werden, damit bes. päd. Maßnah-men auch in der heimischen Umgebung zum Tragen kommen.
  • Es soll eine kleine Bibliothek zusammengestellt werden, aus der gegen Pfand Bücher zu verschiedenen Themen entliehen werden können.
  • Die Internetseite (ifkif-kiel.de) soll weiter ausgearbeitet werden.
  • 5. Damit die Arbeitsweise der Initiative noch effektiver und fundierter werden kann, soll
  • eine Vereinsgründung angestrebt werden
  • die Zusammenarbeit mit Fachleuten intensiviert werden
  • eine Flugblattaktion auf die Initiative aufmerksam machen
  • 6. Die KIKITA (Kieler Interessengemeinschaft der Kindertageseinrichtungen) hat ihre weitere Vertretung in der städtischen “AG-Eingliederungshilfen” nach §35 so geregelt, daß sie ab sofort von jeweils einem Elternvertreter der KIKITA und einem Initiativenmitglied der ifkif übernommen wird. So soll u.a. eine bessere Vertretung der Altersrandgruppen(<3 Jahre, >6 Jahre) gewährleistet werden. Weiterhin ist auch hier eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.
  • 7. Das nächste Treffen findet nach den Sommerferien in der KITA Jütlandring statt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
  • Wir wünschen allen, die mitgemacht haben und allen, die mit der Thematik befaßt sind (professionell oder ideell) einen schönen, erholsamen und anregenden Sommer.
  • Ifkif-team

     

    PROTOKOLL                                     zurück

    Ifkif-Gesprächsabend 24.9.2001

    20.00 DW-KITA Jütlandring

     

     

    • 1. Vorstellung von Selbsthilfegruppen
    • Zahlreiche regionale und überregional organisierte Selbsthilfegruppen bieten Hilfe und Unterstützung bei ganz bestimmten Behinderungen oder Problemsituationen. Hier finden Familien Verständnis, Solidarität aber v.a. auch ganz spezielle aus der Praxis gewachsene Fachkompetenz, die Kosten- und Leistungsträgerunabhängig ist. Die ifkif möchte an möglichst jedem Gesprächsabend einer Selbsthilfegruppe Gelegenheit geben sich vorzustellen. Zum Auftakt konnten wir folgende Vereine einladen:
    • K.I.D.S. Kieler Initiative Down-Syndrom e.V.
    • (angeschlossen dem Lebenshilfe Landesverband Schleswig Holstein)
    • Jutta Lemke, Mutter eines 2jährigen Kindes mit Down-Syndrom, berichtet über den Werdegang des noch jungen Vereins (besteht seit 1998). Sie berichtet über die Motivation der Eltern, sich zusammenzuschließen, einerseits um sich gegenseitig Halt und Kraft zugeben und Erfahrungen z.B. über Ärzte o.ä. auszutauschen, andererseits aber auch um sich öffentlich für eine bessere Information und größere Akzeptanz der Menschen mit einer solchen genetischen Anlage einzusetzten, von denen sie selber wissen, daß sie über ganz individuelle Entwicklungsmöglichkeiten und Persönlichkeitsstrukturen verfügen. Geplant sind in diesem Zusammenhang ein informativer Spot im Kino, Informationsmappen für Krankenhäuser und KITAs und ein Info-Stand am 6.10. in der Holtenauerstraße anläßlich der jährlichen Down-Syndrom-Wochen. Sie erzählt von der Geburt ihres Kindes, vom ersten Schock, vom Schritten der Überwindung, von erhaltenen Hilfen und von Hoffnungen für die Zukunft, so z.B. vom Wunsch nach geeigneter Kindergartenfördeung, um ihren Kindern das zu ermöglichen, was ihnen möglich ist.
    • Elterntreffen 1.Mittwoch im Monat, 20.00 Uhr, Storchennest
    • Kindertreffen 3.Samstag der ungeraden Monate, 15.00Uhr, in den Räumen der
    •                       Mobilen Frühförderung, Kaiserstraße 1, Gaarden
    • Mehr über den Verein bei:  www.ifkif.de
    • Direkter Kontakt:
    • Sünne Burmeister 04303/ 318, Inga + Olli Böge 04321/ 38044
    • e-mail:
    • Selbsthilfegruppe ADS, Arbeitskreis Kreis Plön
    • (Mitglied im Bundesverband Arbeitskreis überaktives Kind e.V.)
    • Susanne Graf vierfache Mutter berichtet über die Erfahrungen mit Ihrem jüngsten Kind. Typisch für ADS/ADHS ist, daß häufig erst beim bereits eingeschulten Kind, nämlich dann, wenn es im Extremfall unbeschulbar zu werden droht, diese Diagnose gestellt wird. Das bedeutet aber auch, daß man das Kind häufig auch erst  zu diesem Zeitpunkt, seiner speziellen Problemlage entsprechend, angemessen zu unterstützen beginnt. Es gehen also oft Jahre verzweifelter häuslicher Erziehungskämpfe voran. Auch nach einer Diagnose ist Hilfe nicht automatisch zur Stelle, denn es gibt noch keine brauchbaren ganzheitlichen Behandlungskonzepte für ADS-Kinder, darüberhinaus erweisen sich Kostenträger für Hilfen häufig als Erkenntnisresistent gegenüber dieser “Behinderung”.
    • Familien müssen also zwangsläufig ein Höchstmaß an Engagement entwickeln, um die Situation ihres Kindes verbessern zu können. Was liegt da näher, als sich mit “Leidensgenossen” zu solidarisieren und gegenseitig am erworbenen Wissen zu partizipieren.  Darüber hinaus setzt sich die Selbsthilfegruppe für die bessere Information Betroffener, aber auch der beteiligten Institutionen KITA und Schule ein.
    • Elterntreffen: 2. Mittwoch um 19.00Uhr im Haus der Diakonie,
    •                       Am Alten Amtsgericht 5, 24211 Preetz
    • Mehr über den Verein bei www.ifkif.de
    • Direkter Kontakt: Stefan Keil: 0431/3970760, Regina Schultz: 04307/ 6727,
    •                             Susanne Graf: 04307/ 1254
    • 2. Vorstellung der beiden Fachreferentinnen für Integrative Arbeit im Diakonischen Werk
    • Die beiden Fachreferentinnen des diakonischen Werkes, Frau Goroncy und Frau Straube, stellen sich noch einmal persönlich vor und beschreiben ihr Arbeitsgebiet. Dazu gehören die Beratung der Eltern bei Einschätzung der Kindesproblematik und Hilfesuche, Betreuung; Beratung und Fortbildung der päd. MitarbeiterInnen und Verhandlungen mit Kostenträgern. Sie sind erreichbar über die Einrichtungen oder unter 9742431/ 9742433.
    • 3. Bericht über die Arbeit der Initiative, weitere Planung
    • 15.10. 01 Gesprächsabend in der KITA Michaelis
      • Informationsabend mit Frau v. Halle, Fachreferentin für Integration in der Schule
    • Seit dem 24.9.01 ist die ifkif eingetragener Verein
    • 4. Diskussion über Erfahrungen mit und Wünsche an die heilpädagogische Förderung im Kindergarten
    • Vertagt

 

 

PROTOKOLL

zurück

Ifkif-Gesprächsabend 15.10.2001

20.00 DW-KITA Michaelis

 

TOP1: Erfahrungsbericht einer Mutter über den Weg in die Sprachheilschule

 

Die Mutter von L. berichtet über Ihren Sohn, der im Alter von 11Monaten an einerlebensbedrohenden bakteriellen Meningitis erkrankt war, die er überlebt hat, derenFolgen sich aber noch heute in allen seinen Lebensbereichen auswirken.Sie berichtet von seiner Entwicklung und seinen Fördermaßnahmen. L. besitzt mittlerweile einen Behindertenausweis (80%). Er hilft bei Therapiebedarf (z.B. therapeutisches Reiten, Fahrdienst), beim Busfahren und ist eine Argumentationshilfe.

 

Im Rahmen der Sprachheilförderung gibt es zwei verschiedene Beschulungsmöglichkeiten:

1. die i-Klasse; das Kind besucht eine reguläre Grundschule und erhält während der ersten beiden Jahre ambulante Sprachheilförderung

2. die Stammklasse; ~13 Kinder (ausschließlich mit Förderbedarf) in den Räumen der Sprachheilschule.

Die Eltern haben sich für die Sprachheilschule für Lennart entschieden wegen

  • der sehr kleinen Klassen (wenig Lärm, wenig Ablenkung, überschaubare Reize)
  • der professionellen Lehrkräfte (Sonderschul- und sprachheilpädagogische Ausbildung,  geschulter Blick und richtige Einschätzung der Kinder)
  • der sinnvollen Konzeption, deren feste Bestandteile motorische Übungen und  Lernen mit allen Sinnen beinhalten im Rahmen des normalen Lehrplans
  • der Sprachförderung, die sich durch den ganzen Unterricht zieht.

 

L. Mutter beschreibt den z.T. aufwendigen und langwierigen Weg der Umsetzung. Wichtig ist v.a., daß die Eltern für sich entschieden haben, welche Schule ihr Kind besuchen soll, sich Gutachten besorgen und ihr eigenes Votum unbedingt entschlossen und gut begründet vortragen.

 

L. geht gern in die Schule und gedeiht dort.Einzelheiten zu L. und seinem Weg an die Sprachheilschule, der Beantragung , den Wartezeiten und sinnvolle Tipps entnehmen Sie bitte der Rubrik “Unsere Kinder”.

 

TOP 2: Heilpädagogische Förderung im Kindergarten was ist das eigentlich?

Ursula Jakobi als Gesprächsleiterin stellte den anwesenden Eltern die Frage, welche Erwartungen sie mit dem Begriff heilpädagogische Förderung im Kindergarten verbinden und was sie sich darunter vorstellen.

Daraus entwickelte sich ein Gespräch zwischen Eltern und anwesenden Heilpädagogen. Es stellte sich heraus, dass zu diesem Thema mehr offene Fragen existieren als gesicherte Aussagen möglich sind.

Die folgende Stichpunktliste stellt eine subjektive Zusammenfassung des Gesagten dar:

 

  • Was kann heilpädagogische Förderung (HPF) im Kindergarten, was eine Regelkindergartenförderung möglicherweise nicht kann, oder doch?
  • Was grenzt sie zu anderen Fördermaßnahmen ab (Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik.....)? Oder ist es von allem etwas, und nur die Mischung macht es? Fest steht auch, daß ein ganzheitlicher Ansatz eingebettet in eine sinnvolle konzeptionelle Pädagogik Grundlage der HPF sein muß.
  • Wieviel Ausbildung ist nötig, um gut arbeiten zu können? Wieviel Praxis? Kann das eine  das andere ersetzten?
  • Fest steht, dass “Heilpädagoge” kein gesetzlich geschützter Begriff ist, dass mehrere Ausbildungswege zum Ziel führen, dass möglicherweise aber auch durch die ungeschützte Begrifflichkeit Wildwuchs entstehen kann.
  • Vielleicht ist auf diesem Hintergrund ja auch die Entwicklung von inhaltlichen Standards vorrangig?
  • Was könnten solche Standards sein? Wie müssen sie sein, daß sie nicht zu Papierleichen werden?
  • Sinnvolles Verhältnis von Eingliederung und Einzel-/Spezialförderung (z.B. zur Stärkung der  Frustrationstoleranz)
  • Häufiger Austausch mit den Eltern, Eibeziehung von deren Erlebnissen, Anleizung?
  • Austausch und Koordination einer Zusammenarbeit aller, die mit dem Kind zu tun haben, Abstimmung der Verhaltensweisen?
  • Kindorientierte Handlungskonzepte?
  • Fortbildung, Supervision?
  • Bevorzugte Teilnahme an Sonderaktionen (Turnhallennutzung, Reiten, Schwimmen)? Oder gerade nicht so viel?

 

Die aufgeworfenen Fragen zeigen, daß es nötig und sinnvoll ist sich zukünftig noch mehr über ein “wie” auseinanderzusetzten und nicht beim “ob” oder “ob nicht” zu verharren. Bei zukünftigen IFKIF-Treffen wollen wir versuchen, einige davon zu klären.

 

 

Ifkif-Informationsabend am 14.11.2001

zurück

Zum Thema Einschulung entwicklungauffälliger und behindereter Kinder

Mit Frau v. Halle, Fachreferentin für Integration im Schulamt

 

Frau v. Halle erläutert an diesem Abend das Einschulungsprozedere und die Möglichkeiten der Förderung entweder

  • · in verschiedenen Sonderschulformen,
  • · im Rahmen der Eingliederungshilfe durch Integrationsmaßnahmen,
  • · durch Erziehungshife
  • Der Veranstaltungsverlauf macht deutlich, daß es neben einem grundsätzlichen Maßnahmenrahmen eine Unzahl von Sondermöglichkeiten bei jedem Schritt gibt, die je nach Abwägung des Einzelfalls zum Tragen kommen können.

    Die Eltern und die betreuenden Pädagogen haben die Möglichkeit viele Detailfragen zu stellen. Eine Widergabe hier im Protokoll ist nicht sinnvoll.

     

    Deutlich wurde auf jeden Fall, daß Integrationsmaßnahmen durch das Schulamt v.a. der Sicherstellung der Beschulung dienen und weniger das persönliche Gedeihen und die gesellschaftliche Eingliederung zum Ziel haben. I-Maßnahmen umfassen in der Regel eine wöchentliche Förderzeit von 1,5-2 Stunden. I-Klassen sind meist kleiner als Regelklassen, unterliegen aber diesbezüglich keinen festen Standards. Sonderpädagogische Förderung ist vorgesehen bei geistiger, körperlicher, Sprach- oder Lernbehinderung. Die „drohende Behinderung“ oder die „seelische Behinderung“ sind nicht Bestandteil des schulischen Integrationskonzepts. Ein integrativ beschultes Kind, bei dem dieser Status nicht irgendwann in seiner Schullaufbahn aufgehoben wird, errreicht unabhängig von Verweildauer und Noten nur den Sonderschulstatus. Andererseits gibt es für Kinder mit Sonderschulabschluß zahlreiche berufliche Eingliederungsmaßnahmen, die Kindern mit schlechtem Hauptschulabschluß beispielsweise nicht offen stehen.

    Der steigenden Zahl an stark verhaltensauffälligen Kindern ohne diagnostizierte körperliche/geistige Behinderung und den ADS-Kindern versucht man Rechnung zu tragen durch ein flächendeckendes Angebot an „Erziehungshilfe“, das sich in diesem Fall für einen begrenzten Zeitraum schwerpunktmäßig an die Lehrer wendet und diese in ihrer Arbeit unterstützen soll.

     

    Jedes Kind, das bis zum 30.6. eines Jahres 6 Jahre alt wird, ist schulpflichtig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Gründe für eine Rückstellung. Bei einer Rückstellung in den Kindergarten haben die Eltern in der Regel die gesamten Kosten für den in Anspruch genommenen Platz zu zahlen, also nicht nur wie bisher die Sozialstaffel.

    Bei Entwicklungsverzögerungen mag eine Rückstellung sinnvoll sein, bei manifesten geistigen/körperlichen Behinderungen gibt es auch gute Gründe für eine zeitige Einschulung in geeigneten Einrichtungen, die im Einzelfall gewissenhaft abzuwägen sind.

     

    Das Einschulungsprozedere beginnt für alle Kinder zunächst mal auf die gleiche Weise, nämlich mit der Vorstellung zum allgemeinen Termin bei einer Grundschule der Wahl. Dort wird nach der Durchführung einer nicht standardisierten Eingangsbeobachtung in Form eines Schulspiels, eines kl. Tests o.ä. und einem Gespräch mit den Eltern von der Grundschulleitung entschieden, ob ein Sonderpädagogisches Gutachten erhoben werden soll oder nicht.  Hält die Leitung dies für notwendig, so wird es erstellt, im Extremfall auch gegen den Willen der Eltern. Im umgekehrten Fall können Eltern eine Erstellung zunächst einmal nicht von sich aus erwirken, sondern sind auf die Kooperationsbereitschft der Schule angewiesen. Dieses Gutachten ist ausschlaggebend für alle weiteren Entscheidungen über den für das Kind geeigneten Schulweg.

     

    Als besondere Härte empfinden es die Eltern behinderter Kinder, daß sie mit der Einschulungsorganisation offiziell erst zeitgleich mit den Regelschülern beginnen dürfen, so daß durch den z.T. langwierigen Antragsweg manchmal noch bis zu den Sommerferien unklar ist, wo und wie ihr Kind eingeschult wird. Sie und v.a. auch ihre Kinder durchleben so ein sehr angespanntes von Verunsicherungen gezeichnetes letztes Kindergartenhalbjahr.

     

    Am Ende des Abends haben alle Anwesenden wieder einmal viele neue Informationen erhalten und das Gefühl, trotz eines nicht ganz unkritisch zu sehenden schulischen Förderungssystemes, bei einer Fachreferentin wie Frau v. Halle in guten kompetenten Händen zu sein.

     

    Frau v. Halle, Fachreferentin f. Integration im Schulamt 901- 2958 (Mi 8-12.00)

    Frau Hilpert-Klepper,  Organisation Erziehungshilfe  im Schulamt       901-2965

     

     

 

Zum Seitenanfang

 

[Home] [Der Verein] [IFKIF Wissen] [Das Angebot] [Erfahrungen] [Bücher] [Archiv] [Jahresplan] [Beratung]