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Jahresresumee zur integrativen Betreuung in Kindertagesstätten 2003/2004
Sehr geehrte Eltern von Kindern in Kieler Kindertagesstätten
Die Initiative für Kinder mit Förderbedarf ifkif e.V. hat es sich zum Ziel gesetzt Familien, deren Kinder einen wie auch immer gearteten Förderbedarf haben zu unterstützen und zwar sowohl individuell durch Beratung als auch im Rahmen der politischen Vertretung. Wir sind ein eingetragener und gemeinnütziger Elternverein, der ursprünglich hervorgegangen ist aus der KITA-Elternvertretung. Im zurückliegenden Kindergartenjahr 2003/2004 hat uns die Vollversammlung der KiKiTA wie auch bereits in den Jahren zuvor zur Vertretung zusätzlich zur regulären Elternvertretung in die AG §78/§35a entsandt. Das ist eine Arbeitsgemeinschaft der Stadt, die den Auftrag hat, sich über die Bedingungen der Eingliederung seelisch behinderter Menschen auseinanderzusetzen. Im Rahmen dieser Aufgabe möchten wir Ihnen nun Rechenschaft ablegen und Sie über sich anbahnende Veränderungen in Kenntnis setzen.
Kurze Einführung in die Thematik für neue Eltern
Eingliederungshilfe ist eine rechtlich zugesicherte Unterstützung für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, die es ihnen ermöglichen soll am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und somit die Folgen ihrer Behinderung lindern hilft.
Gerade bei Kindern kommt noch ganz entscheidend ein Förderaspekt hinzu, denn die ersten Lebensjahre sind maßgeblich entscheidend für die langfristig erreichbare Lebensqualität.
Die Kindertagesstättenbetreuung sieht bislang 3 Formen der Integration für Kindertagesstätten vor:
* Regelintegration
* Einzelintegration
* Ambulante Integration
Bei Interesse sind wir gerne bereit Sie intensiver zu informieren (361754, info@ifkif.de)
Jahresrückblick
1. Ambulanten Maßnahmen und Frühförderung in der KITA haben zugenommen. Der Vorteil dieser Entscheidungen kann sein, dass so auch Kinder unterstützt werden deren Beeinträchtigung eine ”große Maßnahme” noch nicht rechtfertigen würden und sonst vielleicht unversorgt bleiben müßten. Auch bietet es die Möglichkeit Hilfen passgenauer zugestalten. Dies ist ein Fortschritt, den wir explizit befürworten möchten. Eltern werden jedoch acht geben müssen, ob die jeweilige Unterstützung für ihr Kind ausreichend ist und sonst auf bedarfsgerechte Anpassung drängen, ggf auch auf einen Statuswechsel. Die letzten uns bekannten Hilfeplanungen zeichneten sich aus durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser erweiterten Entscheidungsfreiheit bezogen auf alle Beteiligten.
2. Die Zahl der integrativen Gruppen (11+4 Kinder) hat nach Jahren deutlicher Kürzungen nunmehr mit etwa ......... eine Zahl erreicht, die nach Angaben von Politik und Verwaltung aus fachlichen Erwägungen kein Kürzungspotential mehr bieten.Gegebenenfalls muss man sie an diese Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal erinnern.
3. Das sogenannte Hilfeplanverfahren nach §35a/36 (das ist der Weg von der Antragstellung über den Hilfeentscheid, die Begleitung der Maßnahme bis hin zu deren Beendigung) sind im zurückliegenden Jahr u.a. auf Initiative von ifkif noch einmal im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden. Es hat im Januar 2004 eine Anhörung dazu im Rathaus gegeben, auf der auch uns Gelegenheit gegeben wurde noch einmal auf den dringenden und rechtlich gebotenen Beratungsbedarf der Eltern hinzuweisen und eine angemessene Einbindung in die gesamte Hilfeplanung einzufordern. Daraufhin wurde beschlossen, dass die Verwaltung ihr Beratungsangebot verbessern solle und dass künftig Eltern die Möglichkeit haben sollen bei der entscheidungsfällenden Hilfekonferenz gehört zu werden. Seither sind uns keine nennenswerten Konflikte mehr angetragen worden. Wir freuen uns über diesen Erfolg möchten Sie aber bitten uns auch weiterhin über ihre Erfahrungen (gute wie schlechte) auf dem Laufenden zu halten.Das Gesamtaufkommen der Hilfen zur Eingliederung im Kindertagesstätten wurde bei den Haushaltsdebatten sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik als bedarfsgerecht beschrieben. Man sehe hier zur Zeit keinen weiteres Einsparpotential.
Aktuelle Veränderungen
Bereits im letzten Jahr wurde ein Vorschlag der Verwaltung diskutiert, die Mittel für die Eingliederungshilfe in KITAS quasi in dem augenblicklichen Umfang anteilig an die verschieden Träger pauschal auszuschütten zur freien, wenn auch sachgebundenen Verwendung. Dieser Vorschlag wurde sehr kontrovers diskutiert. Einerseits sieht grad die Verwaltung darin eine Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes und andererseits sollen so die Anbieter in die Lage versetzt werden flexibler mit den Hilfen umzugehen, das heißt genau da zu intervenieren, wo Hilfe notwendig ist und nicht nur da, wo sie nach langem Hin- und her bewilligt wurde. Dies sind zwei Wünsche, die man sehr ernst nehmen muss.Kritisch sehen wir als Elternverein ein solches Trägerbudget, weil es sich ein Stück entfernt vom Recht des einzelnen Menschen auf eine bedarfsdeckende Hilfe. Für uns ergeben sich daraus einfach noch viele Fragen.
· Was geschieht, wenn ein schwerbehindertes Kind eine Kita besuchen soll, deren Budget bereits verbraucht ist?
· Was geschieht, wenn Budgets im Rahmen der Haushaltslage eingekürzt werden?
· Gegen wen fordern Eltern die Ansprüche ihres Kindes ein: Anbieter oder Verwaltung?
· Wer prüft dann den Bedarf des Kindes?
· Wer berät? UNABHÄNGIG!
Aus anderen Teilen Schleswig Holsteins, in denen derartige Modelle bereits erprobt werden, wissen wir dass genau diese Fragen dort zu großen Konflikten führen.
Die AWO hat als erster Träger bereits vor einem Jahr ein solches Budget für ihre Einrichtungen beantragt. Es konnte jedoch zunächst in der AG keine Einigkeit über eine Umsetzung erzielt werden.
Ein Grund –wenigstens aus unserer Sicht- dafür war, dass die inhaltliche Auseinandersetzung sowohl mit dem Träger als auch mit der Verwaltung lange Zeit total blockiert war. Zumindest seitens des Trägers AWO hat sich diese Haltung kurz vor den Ferien gänzlich geändert und es hat aufschlussreiche und vertrauensbildende Gespräche gegeben, die viele Vorbehalte haben klären können.
Ein weiterer wesentlicher Bedenkenaspekt unsererseits fußt darauf, dass wir befürchten, dass bei einer Verwendung der extrem knappen Mittel der Eingliederungshilfe zur ”Stärkung des Regelangebots” dies letztlich dazu führen kann, dass schwerbehinderte Kinder nicht mehr ausreichend gefördert werden können und daher zu einer Verdrängung dieser Kinder aus den Einrichtungen kommt. Schon jetzt gibt es quasi keine angemessenen Betreuungsmöglichkeiten für behinderte Kleinkinder unter 3Jahren oder Schulkinder im Hortbereich. Ein Tatbestand, der unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Ebenfalls kurz vor der Sommerpause hat nun die Verwaltung (Amt für Familie und Soziales)Tempo in gravierende strukturelle Veränderungen des grundsätzlichen Hilfsangebots gebracht, indem sie Träger von Kindertagesstätten aufgefordert hat, Modellprojekte zur Eingliederung zu konzipieren; dies nun außerhalb des eigentlichen Gremiums der AG. Bereits zur ersten Jugendhilfeausschusssitzung nach den Ferien am ersten Donnerstag im September soll eine entsprechende Beschlussvorlage dort vorgelegt werden. Ein erstes Treffen hat bereits stattgefunden. Die von Herrn Bornhalm zugesagte Beteiligung von Eltern hat unseres Wissens nicht stattgefunden. Auch ist uns nicht bekannt, ob es seitens der Träger Bestrebungen gegeben hat, zumindest die eigenen Elternvertretungen dem KITAG entsprechend einzubinden. Einzig der DPWV hat uns über die erste Planungsphase in Kenntnis gesetzt. Eine ähnliche Transparenz wie sie ja nun beim Modellprojekt der AWO erreicht werden konnte, halten wir für angemessen und wünschenswert.
Wir appellieren daher an alle Elternvertretungen und an Eltern behinderter Kinder natürlich im Besonderen, sich zu interessieren. Befragen Sie ihre Träger über geplante Veränderungen. Informieren Sie sich, machen Sie sich ein Bild und lassen Sie sich einbinden. Veränderungen der bestehenden Förderbedingungen sind vielleicht nötig und möglicherweise auch sinnvoll, aber nicht über Ihre Köpfe hinweg. Sie sind ”der Fachmann” für die Bedürfnisse Ihres Kindes. Bringen Sie diese Fachkompetenz ein in einen konstruktiven Veränderungsprozess.
Selbstverständlich bieten wir unsere Beratungs-/Informationsdienste weiterhin an. Bitte halten auch Sie uns auf dem Laufenden über Veränderungen von denen Sie erfahren und Erfahrungen, die Sie machen. Teilen Sie uns Ihre Vertretungswünsche mit.
Ursula Jakobi (1. Vorsitzende ifkif e.V)
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